Die derzeitige Lage lässt aktuell Sportbetrieb auf weitläufigen Anlagen, sowie auch in der Sporthalle zu. Dabei gelten folgende Regelungen:
Gem. §28b Absatz 1, Infektionsschutzgesetz unter 6. gilt:
“- die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden […]
Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Ausübung von Sport ferner zulässig in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern; Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen;“
Bei Kindern bis zum 14. Geburtstag (also diese dürfen den 14. Geburtstag noch nicht gefeiert haben, ist damit gemeint. Und diese 5 Kids dürfen dann nur draußen trainieren, nicht in der Halle. Das Ganze muss kontaktlos stattfinden, der Abstand eingehalten werden, Hygieneregeln beachtet und Teilnehmerliste muss natürlich auch geführt werden.
Unter folgendem Link sind alle Maßnahmen aus der Bundesnotbremse und der Corona Verordnung Baden-Württemberg Inzidenzabhängig aufgelistet: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210423_Auf_einen_Blick_mit_Bundesregelungen_V2.pdf
In unserem Corona Merkblatt haben wir auch nochmal alle wichtigen Inhalte die unseren Sport betreffen zusammengefasst: Corona Informationen