zur Mitgliedervertreterversammlung der Post-Sport-Gemeinschaft Mannheim e.V., Datum: 09.10.2021, Beginn: 18:00 Uhr, Ort: Vereinsgaststätte der Post-Sport-Gemeinschaft Mannheim.
Bitte unbedingt beachten: Bezüglich der dann geltenden Corona Regelungen werden wir nochmals gesondert informieren, da die neuen Regelungen erst nach Veröffentlichung dieser Einladung bekannt gegeben werden!
Tagesordnung
Top 1: Eröffnung und Begrüßung
Top 2: Totengedenken
Top 3: Berichte des Vorstandes
- Ehrenvorsitzender
- 1. Vorsitzender
- 2. Vorsitzender
- Sportwart
- Kassenwartin
- Hauptjugendwart
- Pressewart (kommissarisch)
Top 4: Berichte der Kassenprüfer
Top 5: Aussprache zu den Berichten
Top 6: Entlastung des geschäftsführenden Vorstandes
- 1. Vorsitzender
- 2. Vorsitzender
- Kassenwart
Top 7: Wahl eines Versammlungsleiters
Top 8: Neuwahl des Vorstandes gem. §11 Abs. 10 Satzung:
- 1. Vorsitzende/r
- 2. Vorsitzende/r
- Kassenwart/in
- Sportwart/in
- Pressewart/in
- Ehrenvorsitzende/r
Top 9: Ehrungen
Top 10: Beratung/Beschlussfassung über eingegangene Anträge
Top 11: Verschiedenes
Top 12: Schlusswort der/des 1. Vorsitzenden
Jedes Mitglied des Vereins darf an der Sitzung teilnehmen. Stimmrecht haben nur die entsendeten Mitgliedervertreter.
Hinweis an alle Abteilungsleiter/innen:
Die teilnehmenden Mitgliedervertreter müssen bis spätestens 1 Woche vor der Sitzung dem Vorstand namentlich bekannt gegeben werden! Dazu werden im Nachgang zu dieser Mail Listen an die Abteilungsleiter/innen versendet, welche die Anzahl der Stimmen (und somit die Anzahl der maximal möglichen Mitgliedervertreter/innen der Abteilung) enthalten. Wir bitten diese Listen auszufüllen und entsprechend an den 2. Vorsitzenden unter zweitervorsitzender@psgmannheim.de zu senden.
Jede Abteilung hat je angefangene 30 Mitglieder 1 Stimme (somit eine/n Mitgliedervertreter/in), zusätzlich hat der/die Abteilungsleiter/in 1 Stimme (im Verhinderungsfall geht diese Stimme auf den/die stellvertretende/n Abteilungsleiter/in über). Abteilungen mit mindestens 5 Jugendlichen haben zusätzlich 1 weitere Stimme durch den/die Elternvertreter/in.
Stimmenanhäufung ist nicht möglich! Nur Mitglieder sind stimmberechtigt und können als Mitgliedervertreter/in entsendet werden. Nichtmitglieder haben kein Stimmrecht.
Die MVV ist ohne Rücksicht auf die erschienenen stimmberechtigten Mitgliedervertreter/innen beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden (bzw. die des Versammlungsleiters).
Schriftliche Abstimmungen erfolgen nur wenn 1/3 der anwesenden Stimmberechtigten dies verlangt. Bei Wahlen mit mehr als einem Kandidaten wird immer geheim abgestimmt. Es ist dann der Kandidat gewählt, welcher die Mehrheit der abgegebenen und gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat.
Anträge, welche auf der MVV behandelt und/oder beschlossen werden sollen, müssen bis spätestens 1 Woche vor der Sitzung schriftlich bei den Vorsitzenden eingehen (Briefkasten oder per E-Mail an: kontakt@psgmannheim.de). Sogenannte Dringlichkeitsanträge können auch mit 2/3 Mehrheit noch am Abend der Sitzung aufgenommen und behandelt werden. Anträge auf Satzungsänderung können nicht als Dringlichkeitsanträge zugelassen werden.