Hallo liebe Mitglieder
ab morgen (17.11.2021) gelten neue Corona-Vorgaben, weil in ganz Baden-Württemberg die “Alarmstufe” in Kraft tritt. Für unseren Verein gilt:
1) Beim Training im Freien gilt die verschärfte 3G-Regel (Teilnahmebedingung: Geimpft, Genesen, negativ Getestet mit PCR-Test)2) Beim Training in geschlossenen Räumen dürfen nur noch Geimpfte und Genesene teilnehmen (“2G”). Verantwortlich für die Einhaltung der Vorgaben ist der jeweilige Übungsleiter bzw. Verantwortliche beim Training. Es ist ausreichend, wenn ihr bei jeder teilnehmenden Person einmal den Corona-Nachweis (Impfausweis, digitaler Nachweis in der Corona-App oder in der CovPass-App, …) kontrolliert und auf der Teilnahmeliste notiert, dass ihr den Nachweis gesehen habt. Kinder unter 6 Jahren und Schüler bis einschließlich 17 Jahre sind von der 2G-Regelung ausgenommen. Bei Schülern gilt der Schülerausweis als Nachweis. – D.h. Trainingsteilnehmer unter 18 Jahren dürfen gewissermaßen uneingeschränkt am Training teilnehmen (sofern sie sich gesund fühlen, nicht positiv auf Corona getestet wurden und nicht in Corona-Quarantäne sind).
3) Trainer dürfen auch als Ungeimpfte das Training leiten. Sie müssen aber unbedingt einen tagesaktuellen negativen Antigen-Test-Nachweis vorweisen können.(“Trainer können die Tests bei einer für die Testung zugelassenen Stelle durchführen lassen oder in der Sport-Einrichtung selbst, wobei eine weitere volljährige Person die Testung überwachen und deren ordnungsgemäße Durchführung sowie das Testergebnis bestätigen muss. Eine häusliche Eigentestung ist nicht ausreichend.”)
Wenn jemand mit Corona infiziert ist oder unter Corona-Quarantäne steht, darf sie/er unsere Sportanlagen nicht betreten.
Weitere Informationen findet ihr unter folgendem Link :https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/alarmstufe-gilt-ab-17-november-2021/https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesgesundheitsamt-ruft-warnstufe-aus/