Corona VO Sport 27.11.2021

Hallo liebe Mitglieder
ab 27.11.2021 gilt in Baden-Württemberg die neue Corona VO Sport. Im Hinblick auf die derzeit gültige „Alarmstufe II“ gelten für unseren Verein nun die folgenden Regeln:

1) Beim Training im Freien und in geschlossenen Räumen dürfen nur noch Geimpfte und Genesene teilnehmen („2G“). Verantwortlich für die Einhaltung der Vorgaben ist der jeweilige Übungsleiter bzw. Verantwortliche beim Training. Es ist ausreichend, wenn ihr bei jeder teilnehmenden Person einmal den Corona-Nachweis (Impfausweis, digitaler Nachweis in der Corona-App oder in der CovPass-App, …) kontrolliert und auf der Teilnahmeliste notiert, dass ihr den Nachweis gesehen habt. Kinder unter 6 Jahren und Schüler bis einschließlich 17 Jahre sind von der 2G-Regelung ausgenommen. Bei Schülern gilt der Schülerausweis als Nachweis. – D.h. Trainingsteilnehmer unter 18 Jahren dürfen gewissermaßen uneingeschränkt am Training teilnehmen (sofern sie sich gesund fühlen, nicht positiv auf Corona getestet wurden und nicht in Corona-Quarantäne sind).

2) Die bisherigen Ausnahmen für Trainerinnen und Trainer sind aufgehoben. Auch diese dürfen nun nur noch am Training teilnehmen, wenn sie geimpft oder genesen sind.

Wenn jemand mit Corona infiziert ist oder unter Corona-Quarantäne steht, darf sie/er unsere Sportanlagen nicht betreten.
Weitere Informationen findet ihr unter folgendem Link:
https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-sport

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