Corona Verordnung

Hallo liebe Vereinsmitglieder,

ab heute gelten neue Corona-Vorgaben, weil in ganz Baden-Württemberg die “Warnstufe” in Kraft tritt.

Für unseren Verein gilt:


1) Beim Training im Freien gilt weiterhin die 3G-Regel (Teilnahmebedingung: Geimpft, Genesen, Getestet)

2) Beim Training in geschlossenen Räumen dürfen nur noch Geimpfte und Genesene sowie nachweislich mit einem PCR-Test negativ Getestete teilnehmen. Der Test darf höchstens 48 Stunden alt sein. Verantwortlich für die Einhaltung der Vorgaben ist der jeweilige Übungsleiter bzw. Verantwortliche beim Training. Kinder unter 6 Jahren und Schüler bis einschließlich 17 Jahre sind von der 2G-Regelung / PCR-Test-Pflicht ausgenommen. Bei Schülern gilt der Schülerausweis als Nachweis.

Wenn jemand mit Corona infiziert ist oder unter Corona-Quarantäne steht, darf sie/er unsere Sportanlagen nicht betreten.

weitere Informationen unter folgendem Link: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesgesundheitsamt-ruft-warnstufe-aus/


mit sportlichen Grüßen

Birgit Küch(Pressewart)