Überarbeitung der Corona Regelung

Hallo liebe Mitglieder,

heute hat das Land Baden-Württemberg bei der “2G+ – Regelung” nachgebessert. Geimpfte, deren letzte Impfung nicht länger als 6 Monate her ist, dürfen auch weiterhin ohne Tests Sport in Innenräumen treiben (sind also den Menschen mit Booster-Impfung gleichgestellt)! – Damit dürfen viele unserer Trainer und Übungsleiter weiterhin ohne Schnelltest in der Halle Sport treiben. Was zu einer enormen Entspannung der aktuellen Lage führt.

Außerdem werden in der kommenden Woche Verstöße gegen die 2G+ – Regelung noch nicht bestraft.

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/ausnahmen-von-der-testpflicht-bei-2g-plus-1/

Corona Regeln verschärft


Das Land Baden-Württemberg hat heute am 04.12.2021 seine Regeln der aktuellen Corona Lage angepasst es gilt :

In geschlossenen Räumen (Halle)

generell die 2G+ Regel (Geimpfte  u. Genesene mit Test)

von der Testpflicht ausgenommen sind 3-fach geimpfte Personen (Geboostert).

Im Freien :

gilt die 2G Regel

Kinder und Jugentliche bis 17 Jahre sind von der Regelung ausgenommen

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf

Corona VO Sport 27.11.2021

Hallo liebe Mitglieder
ab 27.11.2021 gilt in Baden-Württemberg die neue Corona VO Sport. Im Hinblick auf die derzeit gültige „Alarmstufe II“ gelten für unseren Verein nun die folgenden Regeln:

1) Beim Training im Freien und in geschlossenen Räumen dürfen nur noch Geimpfte und Genesene teilnehmen („2G“). Verantwortlich für die Einhaltung der Vorgaben ist der jeweilige Übungsleiter bzw. Verantwortliche beim Training. Es ist ausreichend, wenn ihr bei jeder teilnehmenden Person einmal den Corona-Nachweis (Impfausweis, digitaler Nachweis in der Corona-App oder in der CovPass-App, …) kontrolliert und auf der Teilnahmeliste notiert, dass ihr den Nachweis gesehen habt. Kinder unter 6 Jahren und Schüler bis einschließlich 17 Jahre sind von der 2G-Regelung ausgenommen. Bei Schülern gilt der Schülerausweis als Nachweis. – D.h. Trainingsteilnehmer unter 18 Jahren dürfen gewissermaßen uneingeschränkt am Training teilnehmen (sofern sie sich gesund fühlen, nicht positiv auf Corona getestet wurden und nicht in Corona-Quarantäne sind).

2) Die bisherigen Ausnahmen für Trainerinnen und Trainer sind aufgehoben. Auch diese dürfen nun nur noch am Training teilnehmen, wenn sie geimpft oder genesen sind.

Wenn jemand mit Corona infiziert ist oder unter Corona-Quarantäne steht, darf sie/er unsere Sportanlagen nicht betreten.
Weitere Informationen findet ihr unter folgendem Link:
https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-sport

Corona Alarmstufe

Hallo liebe Mitglieder

ab morgen (17.11.2021) gelten neue Corona-Vorgaben, weil in ganz Baden-Württemberg die “Alarmstufe” in Kraft tritt. Für unseren Verein gilt:
1) Beim Training im Freien gilt die verschärfte 3G-Regel (Teilnahmebedingung: Geimpft, Genesen, negativ Getestet mit PCR-Test)2) Beim Training in geschlossenen Räumen dürfen nur noch Geimpfte und Genesene teilnehmen (“2G”). Verantwortlich für die Einhaltung der Vorgaben ist der jeweilige Übungsleiter bzw. Verantwortliche beim Training. Es ist ausreichend, wenn ihr bei jeder teilnehmenden Person einmal den Corona-Nachweis (Impfausweis, digitaler Nachweis in der Corona-App oder in der CovPass-App, …) kontrolliert und auf der Teilnahmeliste notiert, dass ihr den Nachweis gesehen habt. Kinder unter 6 Jahren und Schüler bis einschließlich 17 Jahre sind von der 2G-Regelung ausgenommen. Bei Schülern gilt der Schülerausweis als Nachweis. – D.h. Trainingsteilnehmer unter 18 Jahren dürfen gewissermaßen uneingeschränkt am Training teilnehmen (sofern sie sich gesund fühlen, nicht positiv auf Corona getestet wurden und nicht in Corona-Quarantäne sind).
3) Trainer dürfen auch als Ungeimpfte das Training leiten. Sie müssen aber unbedingt einen tagesaktuellen negativen Antigen-Test-Nachweis vorweisen können.(“Trainer können die Tests bei einer für die Testung zugelassenen Stelle durchführen lassen oder in der Sport-Einrichtung selbst, wobei eine weitere volljährige Person die Testung überwachen und deren ordnungsgemäße Durchführung sowie das Testergebnis bestätigen muss. Eine häusliche Eigentestung ist nicht ausreichend.”)
Wenn jemand mit Corona infiziert ist oder unter Corona-Quarantäne steht, darf sie/er unsere Sportanlagen nicht betreten.

Weitere Informationen findet ihr unter folgendem Link :https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/alarmstufe-gilt-ab-17-november-2021/https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesgesundheitsamt-ruft-warnstufe-aus/

Einladung zur außerordentlichen Mitgliedervertreter Versammlung

Liebe Mitglieder, 

unser bisheriger 2. Vorsitzender Benjamin Günther ist am 26.10.2021 mit sofortiger Wirkung von seinem Amt zurückgetreten. Für die Wahl eines neuen 2. Vorsitzenden erfolgt hiermit die: 

Einladung zur außerordentlichen Mitgliedervertreter-Versammlung (MVV) der Post-Sport-Gemeinschaft Mannheim e.V. 

Datum: 10.12.2021 

Beginn: 20:00 Uhr 

Ort: Vereinsgaststätte der Post-Sport-Gemeinschaft Mannheim 

Bitte unbedingt beachten: Es gelten die Corona Regeln der „Warnstufe“ des Landes Baden-Württemberg. 3G-Regel: „Geimpft-Genesen-Getestet“ (PCR-Test darf nicht älter als 48 Std. sein).

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesgesundheitsamt-ruft-warnstufe aus/ 

 Tagesordnung

Top 1: Eröffnung und Begrüßung 

Top 2: Neuwahl des 2. Vorsitzenden 

Top 3: Verschiedenes 

Top 4: Schlusswort des 1. Vorsitzenden  

Jedes Mitglied des Vereins darf an der Sitzung teilnehmen. Stimmrecht haben nur die entsendeten Mitgliedervertreter der Abteilungen sowie die Vorstände. Um unsere Planung zu erleichtern, bitten wir um eine Anmeldung unter der E-Mail-Adresse kontakt@psgmannheim.de

Hinweis an alle Abteilungsleiter/innen: Die teilnehmenden Mitgliedervertreter müssen bis spätestens  1 Woche vor der Sitzung dem Vorstand namentlich bekannt gegeben werden! Dazu werden im Nachgang zu dieser Mail Listen an die Abteilungsleiter/innen versendet, welche die Anzahl der Stimmen (und somit die Anzahl der maximal möglichen Mitgliedervertreter/innen der Abteilung) enthalten. Wir bitten, diese Listen auszufüllen und an die E-Mail-Adresse kontakt@psgmannheim.de zu senden. 

Jede Abteilung hat je angefangene 30 Mitglieder 1 Stimme (somit eine/n Mitgliedervertreter/in), zusätzlich hat der/die Abteilungsleiter/in 1 Stimme (im Verhinderungsfall kann diese Stimme ab den/die stellvertretende/n Abteilungsleiter/in übertragen werden). Abteilungen mit mindestens 5 Jugendlichen haben zusätzlich 1 weitere Stimme durch den/die Elternvertreter/in. 

Stimmenanhäufung ist nicht möglich. Nur Mitglieder sind stimmberechtigt und können als Mitgliedervertreter/in entsendet werden. Nichtmitglieder haben kein Stimmrecht. 

Die MVV ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen stimmberechtigten Mitgliedervertreter/innen beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden (bzw. die des Versammlungsleiters). 

Schriftliche Abstimmungen erfolgen nur, wenn mindestens ein Drittel der anwesenden Stimmberechtigten dies verlangt. Bei Wahlen mit mehr als einem Kandidaten wird immer geheim abgestimmt. Es ist dann der Kandidat gewählt, welcher die Mehrheit der abgegebenen und gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat. 

Da es sich um eine außerordentliche Mitgliedervertreter-Versammlung handelt, darf nur der Anlass für die Einberufung als Tagesordnungspunkt behandelt werden. Weitere Beschlüsse können auf der Versammlung nicht gefasst werden. 

Corona Verordnung

Hallo liebe Vereinsmitglieder,

ab heute gelten neue Corona-Vorgaben, weil in ganz Baden-Württemberg die “Warnstufe” in Kraft tritt.

Für unseren Verein gilt:


1) Beim Training im Freien gilt weiterhin die 3G-Regel (Teilnahmebedingung: Geimpft, Genesen, Getestet)

2) Beim Training in geschlossenen Räumen dürfen nur noch Geimpfte und Genesene sowie nachweislich mit einem PCR-Test negativ Getestete teilnehmen. Der Test darf höchstens 48 Stunden alt sein. Verantwortlich für die Einhaltung der Vorgaben ist der jeweilige Übungsleiter bzw. Verantwortliche beim Training. Kinder unter 6 Jahren und Schüler bis einschließlich 17 Jahre sind von der 2G-Regelung / PCR-Test-Pflicht ausgenommen. Bei Schülern gilt der Schülerausweis als Nachweis.

Wenn jemand mit Corona infiziert ist oder unter Corona-Quarantäne steht, darf sie/er unsere Sportanlagen nicht betreten.

weitere Informationen unter folgendem Link: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesgesundheitsamt-ruft-warnstufe-aus/


mit sportlichen Grüßen

Birgit Küch(Pressewart)