Corona Verordnung

Hallo liebe Vereinsmitglieder,

ab heute gelten neue Corona-Vorgaben, weil in ganz Baden-Württemberg die „Warnstufe“ in Kraft tritt.

Für unseren Verein gilt:


1) Beim Training im Freien gilt weiterhin die 3G-Regel (Teilnahmebedingung: Geimpft, Genesen, Getestet)

2) Beim Training in geschlossenen Räumen dürfen nur noch Geimpfte und Genesene sowie nachweislich mit einem PCR-Test negativ Getestete teilnehmen. Der Test darf höchstens 48 Stunden alt sein. Verantwortlich für die Einhaltung der Vorgaben ist der jeweilige Übungsleiter bzw. Verantwortliche beim Training. Kinder unter 6 Jahren und Schüler bis einschließlich 17 Jahre sind von der 2G-Regelung / PCR-Test-Pflicht ausgenommen. Bei Schülern gilt der Schülerausweis als Nachweis.

Wenn jemand mit Corona infiziert ist oder unter Corona-Quarantäne steht, darf sie/er unsere Sportanlagen nicht betreten.

weitere Informationen unter folgendem Link: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesgesundheitsamt-ruft-warnstufe-aus/


mit sportlichen Grüßen

Birgit Küch(Pressewart)

Einladung

zur Mitgliedervertreterversammlung der Post-Sport-Gemeinschaft Mannheim e.V., Datum: 09.10.2021, Beginn: 18:00 Uhr, Ort: Vereinsgaststätte der Post-Sport-Gemeinschaft Mannheim.

Bitte unbedingt beachten: Bezüglich der dann geltenden Corona Regelungen werden wir nochmals gesondert informieren, da die neuen Regelungen erst nach Veröffentlichung dieser Einladung bekannt gegeben werden!

Tagesordnung

Top 1:           Eröffnung und Begrüßung

Top 2:           Totengedenken

Top 3:           Berichte des Vorstandes

  • Ehrenvorsitzender
  • 1. Vorsitzender
  • 2. Vorsitzender
  • Sportwart
  • Kassenwartin
  • Hauptjugendwart
  • Pressewart (kommissarisch)

Top 4:           Berichte der Kassenprüfer

Top 5:           Aussprache zu den Berichten

Top 6:           Entlastung des geschäftsführenden Vorstandes

  • 1. Vorsitzender
  • 2. Vorsitzender
  • Kassenwart

Top 7:           Wahl eines Versammlungsleiters

Top 8:           Neuwahl des Vorstandes gem. §11 Abs.  10 Satzung:

  • 1. Vorsitzende/r
  • 2. Vorsitzende/r
  • Kassenwart/in
  • Sportwart/in
  • Pressewart/in
  • Ehrenvorsitzende/r

Top 9:          Ehrungen

Top 10:        Beratung/Beschlussfassung über eingegangene Anträge

Top 11:         Verschiedenes

Top 12:         Schlusswort der/des 1. Vorsitzenden

Jedes Mitglied des Vereins darf an der Sitzung teilnehmen. Stimmrecht haben nur die entsendeten Mitgliedervertreter.

Hinweis an alle Abteilungsleiter/innen:

Die teilnehmenden Mitgliedervertreter müssen bis spätestens 1 Woche vor der Sitzung dem Vorstand namentlich bekannt gegeben werden! Dazu werden im Nachgang zu dieser Mail Listen an die Abteilungsleiter/innen versendet, welche die Anzahl der Stimmen (und somit die Anzahl der maximal möglichen Mitgliedervertreter/innen der Abteilung) enthalten. Wir bitten diese Listen auszufüllen und entsprechend an den 2. Vorsitzenden unter zweitervorsitzender@psgmannheim.de zu senden.

Jede Abteilung hat je angefangene 30 Mitglieder 1 Stimme (somit eine/n Mitgliedervertreter/in), zusätzlich hat der/die Abteilungsleiter/in 1 Stimme (im Verhinderungsfall geht diese Stimme auf den/die stellvertretende/n Abteilungsleiter/in über). Abteilungen mit mindestens 5 Jugendlichen haben zusätzlich 1 weitere Stimme durch den/die Elternvertreter/in.

Stimmenanhäufung ist nicht möglich! Nur Mitglieder sind stimmberechtigt und können als Mitgliedervertreter/in entsendet werden. Nichtmitglieder haben kein Stimmrecht.

Die MVV ist ohne Rücksicht auf die erschienenen stimmberechtigten Mitgliedervertreter/innen beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden (bzw. die des Versammlungsleiters).

Schriftliche Abstimmungen erfolgen nur wenn 1/3 der anwesenden Stimmberechtigten dies verlangt. Bei Wahlen mit mehr als einem Kandidaten wird immer geheim abgestimmt. Es ist dann der Kandidat gewählt, welcher die Mehrheit der abgegebenen und gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat.

Anträge, welche auf der MVV behandelt und/oder beschlossen werden sollen, müssen bis spätestens 1 Woche vor der Sitzung schriftlich bei den Vorsitzenden eingehen (Briefkasten oder per E-Mail an: kontakt@psgmannheim.de). Sogenannte Dringlichkeitsanträge können auch mit 2/3 Mehrheit noch am Abend der Sitzung aufgenommen und behandelt werden. Anträge auf Satzungsänderung können nicht als Dringlichkeitsanträge zugelassen werden.

Einladung zur PSG-Wanderung am 18.Juli 2021 an der Weinstraße

Treffpunkt: 09:10 Uhr Mannheim Hbf.
Abfahrt: 09:26 Uhr mit der S-Bahn
Ankunft: Neustadt/Weinstr.: 09:57 Uhr
Gehzeit: 4 ½ Std.
Einkehr: Zeter Berghaus
Wanderführer: Ernst Schmitt
Anmeldung: bis 16.07. bei Anneliese Klumb Tel.: 0621-4824567
oder Ernst Tel: 0621-8281519

Wanderung:
Nach allgemeiner Begrüßung nach der langen Corona-Pause wollen wir aufwärts zum Nonnensattel laufen. Unterwegs hat man schöne Blicke auf die Altstadt von Neustadt. Hier haben wir einen Höhenunterschied von 200 m zurück gelegt. Deswegen machen wir hier nach 1 Std. Gehzeit eine kleine Pause mit Appetithappen auf die Aussicht bei der Mittagspause. Weiter geht es leicht abwärts auf der Markierung roter Balken über das Hambacher Schloss zum Zeter Berghaus. Hier ist man ein Stück näher am Himmel. Bisher sind wir nur unter Bäumen im Schatten gelaufen. Das Zeter Berghaus ist eine erwirtschaftete Schutzhütte an der Haardt mit Blick auf die Rheinebene und den Odenwald. Nachdem wir uns hier bei Pfälzer Hüttenkost gestärkt haben, geht es bergab zur Klausental Hütte. Hier stoßen wir auf den Wanderweg Deutsche Weinstraße. Am Rande von Hambach machen wir noch einmal eine Getränkepause, dann geht es weiter über Hambach mit einem kleinen An- und Abstieg zurück an den Ausgangspunkt. Der Wanderführer hat bei wolkenlosem Himmel die Vortour gemacht. Er hofft, dass am Wandertag auch so schönes Wetter ist. Bis zum Wiedersehen grüßt euch der Wanderführer
Ernst Schmitt

Aktuelles zur Corona Verordnung Baden-Württemberg

Liebes Mitglied,

die Lockerungen kamen schneller hintereinander als angenommen und vor allem, schneller als erwartet. Daher haben wir die aktuellen Änderungen hier kurz aufgelistet. Die Landesregierung hat am 25. Juni 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen, welche zum morgigen 28.06.21 in Kraft tritt.

Die Inzidenzzahlen sind erfreulich niedrig. Mit heutigem Stand ist Mannheim bei einem Wert von 5,7. Die neue Verordnung unterteilt die Inzidenzstufen in „unter 10“, „10-35“, „35-50“ und „über 50“. Das bedeutet für unseren Sport nun aktuell folgendes:

  • Bei unserem aktuellen Wert in Mannheim entfällt komplett die Testpflicht für Sport innen und außen. Sport ist somit fast wieder uneingeschränkt möglich. Fast uneingeschränkt bedeutet natürlich unter Einhaltung von Abstand abseits des Sports und Maskentragepflicht in Gebäuden (Ausnahme: Maskenbefreiung). Steigt der Wert auf über 35 (bis 50) so besteht wieder eine Testpflicht für innen und außen, allerdings besteht keine Höchstgrenze von Personen. Ab einem Wert von über 50 gibt es dann wieder Einschränkungen im Bereich der Höchstzahl von Personen. 25 Personen im Freien mit Testpflicht, Genesennachweis oder Impfnachweis und 14 Personen innen mit Testpflicht und Genesennachweis oder Impfnachweis.
     
  • Die für das Training Verantwortlichen vor Ort (in der Regel die Übungsleiter/in, Trainer/in) müssen weiterhin die Teilnahme aller Trainingsteilnehmer dokumentieren. Wenn Trainierende keine/n Übungsleiter/in haben, muss sich jemand aus deren Mitte bereit erklären die Funktion des Verantwortlichen zu übernehmen. Der/Die Verantwortliche muss sich im Kopf der Teilnehmerliste eintragen, neben Datum, Uhrzeit und Ort des Trainings und die Teilnehmerliste nach dem Training in den weißen Briefkasten vor der Sporthalle einwerfen.
     
  • Die Umkleideräume sind unter Einhaltung der Mindestabstände und Maskentragepflicht nutzbar. Das selbe gilt wieder für die Toiletten.

In unserem Corona Merkblatt für Mitglieder haben wir auch nochmal alle wichtigen Inhalte die unseren Sport betreffen zusammengefasst: Corona Informationen

11. Newsletter der PSG Mannheim

Soeben wurde der 11. Newsletter versendet und enthält alle wichtigen Neuerungen für unseren Sport 🙂 Klick Dich rein und bleibe auf dem Laufenden.


http://xh6ln.nltconfirm.ionos.com/nl2/xh6ln/5yvsg.html?m=AM4AAKUjaZUAAcheFqYAALVgkc8AAYCsNEEAnJHaABRv7QBgvQwQ-5QNmsPQRO-yO8VobZCQjQAUSHo&b=c9ca560d&e=364c5f9f&x=zeCfp7XA_MJtGOrPQI8toJgltJ6ffE10KvNg9D2ct2mgUc3HlAIOrQ_ThfacHQJv

#mannheim #corona #psgmannheim #sportkreismannheim #sportkreis #badischersportbundnord #sport #neckarau

10. Newsletter der PSG

Der 10. Newsletter der PSG wurde an alle verschickt. Klick Dich rein: News zur Hallendachsanierung und Spendenaufruf, Aktuelles zur CoronaVerordnung Baden-Württemberg, Lotto Baden-Württemberg mit Vereins-Aktion, Corona-Schnelltestzentrum @ PSG?

Corona Update #6

Die Landesregierung hat am 13. Mai 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen, welche bei außerkrafttreten der Bundesnotbremse aus §28b des IfSG die Regelungen übernimmt. Nach der neuen Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist es nunmehr möglich, dass 5 Personen aus 2 Haushalten zusammen Sport treiben dürfen (drinnen wie draußen). Wenn der Inzidenzwert in 7 aufeinander folgenden Tagen unter 100 sinkt, treten weitere Lockerungen in Kraft (Öffnungsstufen 1 und 2).

Durch das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim, wurde am Freitag den 21.05.21 ein Inzidenzwert von unter 100 an 7 aufeinander folgenden Tagen offiziell festgestellt und verkündet. Somit tritt Öffnungsstufe 1 der Corona Verordnung Baden-Württemberg am heutigen Pfingstsonntag in Kraft und bringt unserem Sport eine erste Lockerung.

Für den Innenbereich (z.B. Sporthalle) weiterhin eine Teilnehmerbegrenzung von 5 Personen aus max. 2 Haushalten. Geimpfte und Genesene zählen hierbei nicht mit. Es ist kein negativer Schnelltest erforderlich.

Im Außenbereich gilt sowohl die Regelung entweder 5 Personen aus 2 Haushalten (ohne Testpflicht) oder Gruppen von bis zu max. 20 Personen, mit Testpflicht (tagesaktueller Schnelltest inkl. offizieller Bescheinigung). Geimpfte und Genesene zählen auch hierbei nicht mit.

Bei Kindern bis zum 14. Geburtstag (also diese dürfen den 14. Geburtstag noch nicht gefeiert haben) dürfen ebenfalls 20 Kinder zusammen trainieren, allerdings nur draußen, nicht in der Halle.

Für alle Trainings gilt: kontaktlos, Abstand einhalten, Hygieneregeln beachten und die Teilnehmerliste muss natürlich auch weiterhin ausgefüllt werden.

Unter folgendem Link sind alle Maßnahmen aus der Bundesnotbremse und der Corona Verordnung Baden-Württemberg Inzidenzabhängig aufgelistet: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

In unserem Corona Merkblatt für Mitglieder haben wir auch nochmal alle wichtigen Inhalte die unseren Sport betreffen zusammengefasst: Corona Informationen

Corona Update #5

Die derzeitige Lage lässt aktuell Sportbetrieb auf weitläufigen Anlagen, sowie auch in der Sporthalle zu. Dabei gelten folgende Regelungen:

Gem. §28b Absatz 1, Infektionsschutzgesetz unter 6. gilt:

„- die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden […]

Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Ausübung von Sport ferner zulässig in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern; Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen;

Bei Kindern bis zum 14. Geburtstag (also diese dürfen den 14. Geburtstag noch nicht gefeiert haben, ist damit gemeint. Und diese 5 Kids dürfen dann nur draußen trainieren, nicht in der Halle. Das Ganze muss kontaktlos stattfinden, der Abstand eingehalten werden, Hygieneregeln beachtet und Teilnehmerliste muss natürlich auch geführt werden.

Unter folgendem Link sind alle Maßnahmen aus der Bundesnotbremse und der Corona Verordnung Baden-Württemberg Inzidenzabhängig aufgelistet: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210423_Auf_einen_Blick_mit_Bundesregelungen_V2.pdf

In unserem Corona Merkblatt haben wir auch nochmal alle wichtigen Inhalte die unseren Sport betreffen zusammengefasst: Corona Informationen