Einladung zur außerordentlichen Mitgliedervertreter Versammlung

Liebe Mitglieder, 

unser bisheriger 2. Vorsitzender Benjamin Günther ist am 26.10.2021 mit sofortiger Wirkung von seinem Amt zurückgetreten. Für die Wahl eines neuen 2. Vorsitzenden erfolgt hiermit die: 

Einladung zur außerordentlichen Mitgliedervertreter-Versammlung (MVV) der Post-Sport-Gemeinschaft Mannheim e.V. 

Datum: 10.12.2021 

Beginn: 20:00 Uhr 

Ort: Vereinsgaststätte der Post-Sport-Gemeinschaft Mannheim 

Bitte unbedingt beachten: Es gelten die Corona Regeln der „Warnstufe“ des Landes Baden-Württemberg. 3G-Regel: „Geimpft-Genesen-Getestet“ (PCR-Test darf nicht älter als 48 Std. sein).

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesgesundheitsamt-ruft-warnstufe aus/ 

 Tagesordnung

Top 1: Eröffnung und Begrüßung 

Top 2: Neuwahl des 2. Vorsitzenden 

Top 3: Verschiedenes 

Top 4: Schlusswort des 1. Vorsitzenden  

Jedes Mitglied des Vereins darf an der Sitzung teilnehmen. Stimmrecht haben nur die entsendeten Mitgliedervertreter der Abteilungen sowie die Vorstände. Um unsere Planung zu erleichtern, bitten wir um eine Anmeldung unter der E-Mail-Adresse kontakt@psgmannheim.de

Hinweis an alle Abteilungsleiter/innen: Die teilnehmenden Mitgliedervertreter müssen bis spätestens  1 Woche vor der Sitzung dem Vorstand namentlich bekannt gegeben werden! Dazu werden im Nachgang zu dieser Mail Listen an die Abteilungsleiter/innen versendet, welche die Anzahl der Stimmen (und somit die Anzahl der maximal möglichen Mitgliedervertreter/innen der Abteilung) enthalten. Wir bitten, diese Listen auszufüllen und an die E-Mail-Adresse kontakt@psgmannheim.de zu senden. 

Jede Abteilung hat je angefangene 30 Mitglieder 1 Stimme (somit eine/n Mitgliedervertreter/in), zusätzlich hat der/die Abteilungsleiter/in 1 Stimme (im Verhinderungsfall kann diese Stimme ab den/die stellvertretende/n Abteilungsleiter/in übertragen werden). Abteilungen mit mindestens 5 Jugendlichen haben zusätzlich 1 weitere Stimme durch den/die Elternvertreter/in. 

Stimmenanhäufung ist nicht möglich. Nur Mitglieder sind stimmberechtigt und können als Mitgliedervertreter/in entsendet werden. Nichtmitglieder haben kein Stimmrecht. 

Die MVV ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen stimmberechtigten Mitgliedervertreter/innen beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden (bzw. die des Versammlungsleiters). 

Schriftliche Abstimmungen erfolgen nur, wenn mindestens ein Drittel der anwesenden Stimmberechtigten dies verlangt. Bei Wahlen mit mehr als einem Kandidaten wird immer geheim abgestimmt. Es ist dann der Kandidat gewählt, welcher die Mehrheit der abgegebenen und gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat. 

Da es sich um eine außerordentliche Mitgliedervertreter-Versammlung handelt, darf nur der Anlass für die Einberufung als Tagesordnungspunkt behandelt werden. Weitere Beschlüsse können auf der Versammlung nicht gefasst werden. 

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